Lerntherapie

„Das ABC macht das meiste Weh.“
(Deutsches Sprichwort)

LRS-THERAPIE

Die Lese-Rechtschreibschwäche kurz LRS (auch Legasthenie genannt) gehört zu den Lernstörungen und ist damit eine Entwicklungsstörung, von der 6-10% der Gesamtbevölkerung betroffen sind. Betroffene Kinder zeigen im Vergleich mit Gleichaltrigen Schwierigkeiten beim Schreiben (Dysgraphie) und/oder Lesen (Dyslexie). Auch kann das Rechnen (Dyskalkulie) beeinträchtigt sein.
LRS ist eine Teilleistungsstörung, d.h. das Kind hat bei einer durchschnittlichen oder über- durchschnittlichen allgemeinen Begabung ausschließlich in den Bereichen Lesen und/ oder Schreiben große Schwierigkeiten.
Folgende Hinweise weisen auf die Problematik LRS hin:
  • Beim Lesen kann eine geringen Lesegeschwindigkeit vorliegen und häufig werden Wörter oder Wortteile ausgelassen, vertauscht oder hinzugefügt. Oft kommt es zu erschwertem Lesenlernen, Ratestrategien und fehlendes Leseverständnis.
  • Beim Schreiben werden Buchstaben vertauscht, ausgelassen oder hinzugefügt. Der Regelerwerb fällt schwer und Wörter werden auch nach intensivem Üben fehlerhaft geschrieben.
Eine manifeste LRS ohne Unterstützung kann zu Schulangst, Depressionen, Unaufmerksamkeit, motorischer Unruhe, Frustration und psychosomatische Erkrankungen wie Bauch- oder Kopfschmerzen führen. Durch eine LRS-Förderung können deutliche Fortschritte im Lese-Rechtschreibbereich, aber auch im psychosozialen Bereich erzielt werden.
Hilfreiche Informationen zu diesem Thema bieten die Fachverbände und Vereinigungen. Auf deren Internetseiten findet man auch Tipps und Hinweise bei der Suche nach der richtigen Unterstützung.

DYSKALKULIETHERAPIE

Unter Dyskalkulie (auch Rechenschwäche) versteht man eine Beeinträchtigung des arithmetischen (nummerischen) Denkens. Kinder mit Dyskalkulie haben große Schwierigkeiten, die Bedeutung von Zahlen- und Mengen zu verstehen und daraus folgend die Grundrechenarten zu erlernen.Die Kinder sehen Zahlen als Symbole und nicht als Mengeneinheit an. Numerische Fähigkeiten sind weitgehend unabhängig von sprachlichen und anderen Kompetenzen sowie von der Intelligenz. Rund 3-7% der Bevölkerung sind von einer Dyskalkulie betroffen.

Kurz und kompakt:
Wie komme ich zur Dyskalkulie- und LRS- Therapie?

  • In unserer Praxis bieten wir Dyskalkulie- und LRS- Therapie als Einzel- und Gruppentherapie an.
  • Nach dem Beratungsgespräch und eingehender Diagnostik wird für Sie ein individueller Therapieplan erstellt.
  • Die Frequenz der Therapiesitzungen richtet sich nach dem Individualfall. In der Regel finden die Sitzungen zwischen ein- und dreimal wöchentlich statt.

Kosten

Die Krankenkassen tragen die Kosten lediglich für die Behandlung körperlicher oder psychischer Erkrankungen, die Folge von Dyskalkulie und Legasthenie sein können. Die Kosten für die Dyskalkulie- und LRS-Therapie selbst werden von den Krankenkassen nicht getragen.
Unter bestimmten Umständen ist jedoch eine Finanzierung der Dyskalkulie- und LRS-Therapie durch das Jugendamt möglich. Hierfür ist ein Antrag auf “Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird der Antrag genehmigt, trägt das Jugendamt die Kosten. Die gesetzliche Grundlage findet sich im § 35a SGB VIII. In allen übrigen Fällen sind die Kosten für die Dyskalkulie- und LRS-Therapie selbst zu tragen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne, erstellen ein individuelles Angebot oder unterstützen bei der evtl. Antragstellung.
Die Terminvergabe bei uns in der Praxis erfolgt nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per Email.
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